
Kostenübernahme
Anders als bei gesetzlich Versicherten wird mitprivatversicherten und selbstzahlenden Klienten zum Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Nach Abschluss einer Verordnung (Rezept) wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat von mir in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden. In der Regel erstatten private Krankenversicherungen die Kosten für eine Ergotherapie problemlos. Jedoch gibt es Unterschiede in der Handhabung der verschiedenen Versicherungsanbieter. Genauere Angaben und Konditionen (Anzahl bewilligter Therapiestunden, volle oder anteilige Kostenerstattung, Beihilfe) können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder direkt beiIhrer Versicherung erfragen. Vor Beginn der Ergotherapie ist dies empfehlenswert, um so über alle Modalitäten, Preise und Leistungen Ihrer PKV informiert zu sein. Insbesondere bei der Beihilfe handelt es sich um eine Beihilfe, die nicht immer den Anspruch der vollen Kostenübernahme erfüllt, wodurch ein zu entrichtender Eigenanteil entstehen kann (sofern keine ergänzende PKV abgeschlossen wurde, die diesen übernimmt). Die im Behandlungsvertrag vereinbarten und erbrachten ergotherapeutischen Leistungen der Privatpraxis verpflichten zur fristgerechten Zahlung der Behandlungsrechnung. Meine Leistungsangebote für privat versicherte Patienten und Selbstzahler sind fair kalkuliert und richten sich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) in Höhe des 1,4bzw. 1,6-fachen Satzes der Vergütungsliste der GVK-Heilmittelrichtlinie (Stand 01.04.2023).